AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Farnschläder GmbH, Mommstr. 36 in 57555 Mudersbach
Amtsgericht Montabaur – HRB 3930


§1 Allgemeines

1. Unseren Leistungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Angebote, Zeichnungen, Entwürfe u. ä. bleiben unser Eigentum, auch wenn wir den Zuschlag nicht erhalten. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.


§2 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise für den Fachhandel werden netto, also exkl. MwSt., die Preise für den Endkunden werden brutto, also inkl. MwSt. in der Preisliste aufgeführt.

2. Die Preise sind auf der Basis des jeweiligen Lohntarifs kalkuliert. Treten nach der Angebotsabgabe tarifliche Lohnerhöhungen ein, so darf der Lohnpreisanteil um den Preis der Lohnerhöhung angepasst werden.

3. Unser Rückversand von gereinigter Kundenware und die damit anfallenden Verpackungskosten werden bis 2,50m Paketlänge – sofern nicht anders vereinbart – nicht in Rechnung gestellt.
Standart-Versand von gereinigtem Reinigungsgut und Zubehöraufträgen ist bis 2,50 m Paketlänge FREI HAUS!

Reinigungsaufträge, bei denen nach Kundenabsprache eine Reinigung nicht sinnvoll ist, werden bei Rücksendungswunsch des Kunden mit 5,95 € zzgl. MwSt. Versandkosten belegt.
In der Regel werden diese Versandkosten im Kundenkonto vermerkt und mit dem nächsten Auftrag berechnet.

Falls der Rückversand durch Größe, Art und/oder Gewicht deutlich höhere Versandkosten verursacht,
behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen.

Ein gewünschter Express-Versand o. ä. wird entsprechend der anfallenden Kosten weiterberechnet.
Ebenso Paketgrößen über 2,50 m Paketlänge.

4. Bei einer Rechnungssumme unter 100,00 € netto je Auftrag (eine Kombination von Reinigung und Zubehör ist möglich) berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 9,00 €. Dieser entfällt, wenn bei uns angeliefert und wieder abgeholt wird.

5. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

6. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

7. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

8. Bei Maßanfertigungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.

9. Der Bearbeitungspreis bei Reinigungsaufträgen wird unabhängig vom Reinigungs- oder Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben.

10. Folgende Umstände berechtigen zur Nachberechnung, sofern sie bei der Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gründen nicht vorhersehbar waren, oder vom Auftraggeber verschwiegen wurden:  
      a) Nachträge und Sonderwünsche
      b) Verzögerungen der Arbeiten (Stillstands- und Wartezeiten), die nicht von uns zu vertreten sind
      c) Falsche Beschreibungen oder zwischenzeitliche Leistungsveränderungen
      d) Wiederholte oder mehrmalige Reinigung eines Reinigungsgutes, oder besondere  
          Behandlungsmethoden
Sämtliche Mehrkosten die sich aus o. g. Gründen ergeben, trägt der Auftraggeber.


§3 Lieferbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt zu den angegebenen und bestätigten Lieferterminen. Eine angemessene Nachfrist ist zu gewähren.

2. Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist und gestatten den Käufer nicht, wegen nicht eingehaltener Lieferfrist oder Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatzansprüche zu stellen.

3. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die der Kreditwürdigkeit des Käufers entgegenstehen, so sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt.

4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt Ersatz des ihm entstandenen Schadens und der Mehraufwendungen zu verlangen.


§4 Vorort-Montage- und -Reinigungsarbeiten

1. Der Auftraggeber hat für den erforderlichen Strom- und Wasserzugang zu sorgen.

2. Bei Arbeiten von mehr als 4 Stunden sind sanitäre Anlagen und Toiletten zur Verfügung zu stellen.

3. Die Raumtemperatur hat mindestens 12°C zu betragen.

4. Für freien Zugang zu den Fenstern sorgt der Auftraggeber, ebenso bei Aussenarbeiten und dem evtl. Einsatz von Hebebühnen. Bei der De- und Montage von Lamellenvorhängen, Gardinen u. a. Sonnenschutzanlagen zum Zweck einer Reinigung, haften wir nicht für Beschädigungen an den Schienensystemen, die infolge Materialermüdung entstehen.


§5 Reinigung

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes (Vorschäden) verursacht werden und die er nicht durch fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, Alterung von Stoffen, Beschichtungen oder sonstigem, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung/Reinigung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für ein Reinigungsgut, welches nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können.
Für nachstehendes übernehmen wir keine Haftung:

  • Einlaufen, Verziehen, Schüsseln, Wendeln von Lamellenvorhängen, Rollos, Gardinen o. a. Sonnenschutzanlagen. Dies ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet, die beim Reinigen/Waschen unterschiedlich reagieren.
  • Die Steifigkeit des Stoffes/des Reinigungsgutes kann sich verändern. Dies ist nicht immer vor der Reinigung einschätzbar.
  • Flecksubstanzen reagieren evtl. chemisch mit dem Fasermaterial und sind daher durch eine Reinigung/Wäsche nicht immer zu entfernen.
  • Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung erst sichtbar werden.
  • Vorschäden, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, sowie Retuschen und Ausrüstungen des Grundgewebes können das Warenbild verändern.
  • Schäden durch unsachgemäße Demontage, Verbringung oder Kennzeichnung, insbesondere Knicke, Wellen und Kantenstauchungen „verschwinden nicht automatisch“ durch die Reinigung/Wäsche.
  • Kantenbereiche die nur mangelhaft verfestigt sind neigen zum ausfransen.
  • Haltbarkeit der Schweißnähte und Brüche an Beschwerungsplatten, Abstandsketten und sonstigem.



§6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.

2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Weiterverarbeitung werden die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abgetreten.


§7 Gewährleistung

1. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung sind wir nach unserer Wahl nur zur Ersatzlieferung oder zur kostenlosen Instandsetzung, bzw. wiederholten Leistung verpflichtet. Nach unserer Wahl können wir Ersatzlieferungen, Ersatzleistungen oder Instandsetzungen durch Rückvergütung bereits erfolgter Zahlungen oder durch Verzicht auf nicht bezahlte Rechnungen ersetzten.

2. Die Gewährleistung, bzw. Garantie für nicht von uns hergestellte Produkte richtet sich nach der vom Hersteller angegebenen Garantie. Diese muss im Einzelfall erfragt werden.

3. Für Reparaturen übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten, ausgenommen davon sind alters- oder umweltbedingte Materialermüdung. Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen.

4. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Maßen, Gewicht oder Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden.

5. Für ausgeführte Arbeiten, bzw. ein- oder angebaute Anlagen oder Teile in/an Gebäuden, die Dritten zugänglich sind, übernimmt der Auftraggeber die Haftung, ohne dass eine Zwischenabnahme fällig wird.

6. Für technische Eigenschaften, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert hat, wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere für Materialeigenschaften, die durch unterschiedliche Umweltfaktoren, wie durch Industrieverschmutzung, falsche Reinigung, Unwetter usw. beeinflusst werden können. Ferner auch auf Schäden die durch unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

7. Zeitwerttabelle
Bei Schadenersatzforderungen aufgrund von Beschädigung oder Verlust spielt das Alter und der Gebrauchszustand eine wichtige Rolle. Der Zeitwert liegt damit in der Regel unterhalb des Neuwertes und wird durch die Zeitwerttabelle bestimmt.


§8 Mängel/Vorschäden am Reinigungsgut

1. Mängel können Alterungen des Stoffes, der Beschichtung, der Ausrüstung/Imprägnierung oder der Nähte sein. Aber auch Kunststoffteile die zum Sonnenschutz gehören können altern und werden porös. Knickstellen durch nicht entnommene Beschwerungen/Applikationen, Fallstäbe oder ähnliches gehören ebenfalls dazu. Kantenstauchungen durch seitliches verrutschen auf den Kantenbereich (z. B. bei Flächen-Vorhängen) sind ebenfalls ein manchmal nicht mehr zu beseitigender Mangel.
Oftmals wird eine „gut gemeinte Vorabreinigung“ durchgeführt, evtl. durch den Endkunden, die zu einem nicht mehr gut zu machendem Mangel mit facettenreichen Auswirkungen werden kann.

Wir führen eine sehr gewissenhafte Warenschau vor der Reinigung durch, aber manchmal gibt es Umstände, die einen Mangel oder einen Vorschaden nicht erkennen lassen.

2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt werden.


§9 Haftungsgrenze

1. Wir haften für Verlust des Reinigungsgutes – in unserem Hause – unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes (s. §7/7).
 
2. Für Bearbeitungsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes (s. §7/7).

3. Ansonsten ist die Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.


§10 Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist die Martin Farnschläder GmbH, Mommstr. 36 in 57555 Mudersbach.

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber der Reinigung über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person (Paketdienstleister) übergeben worden ist. Dies gilt auch für den Versand an uns mit unseren bereitgestellten DHL-Paketmarken bzw. mit unserem sonstigen Versandservice.

Wichtig zu wissen:
Eine evtl. Vergütung durch die Paketversicherung der einzelnen Paketdienstleister ist immer abhängig vom Zeitwert. Dieser ist – falls der Paketdienstleister einer Vergütung zustimmen sollte – um es nett auszudrücken eher symbolisch als wirklich hilfreich, um eine evtl. beschädigte oder verlorene Ware zu ersetzen (s. §7/7). Bei DHL ist die Standardpaketversicherung auf 500,00 € begrenzt. Die Häufigkeit einer Schadenersatzanzeige ist aber tatsächlich sehr gering.
Wichtig ist natürlich, durch sicheres Verpacken einem Schaden vorzubeugen!


§11 Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine aus dem Geschäftsverkehr mit uns betreffenden Daten mittels Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.


§12 Schlichtung

Die Europäische Gesetzgebung verlangt von allen Webshops folgenden Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hinzuzufügen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Beachten Sie bitte, dass wir kein Mitglied eines alternativen Streitbeilegungs-Organs sind und der Verwendung eines solchen nicht zustimmen, da wir jegliche Probleme mit unseren Kunden direkt lösen: info(at)wir-reinigen-sonnenschutz.de


§13 Sonstige Bedingungen

Rechtsunwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Sie haben ebenfalls für diejenigen Gültigkeit, die für die Verpflichtung des Käufers haften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.